Soziales Honorar

Wenn Sie arbeitssuchend sind oder aktuell nur über ein niedriges Einkommen verfügen, können Sie meine Leistungen unter Umständen zu Sonderkonditionen buchen. 
Dafür halte ich aber nur ein bestimmtes Zeitkontingent bereit.
Ggf. erhalten Sie dann gegen Nachweis einen Nachlass von bis zu 50% auf mein Standardhonorar. Ferner können Sie ggf. in kleinen Raten zahlen.
Das ist aber immer eine Einzelentscheidung von mir nach Beurteilung der Situation.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht grundsätzlich nicht für meine Klienten.
Als ALG I oder ALG II – Bezieher gibt es unter Umständen auch eine für Sie völlig kostenlose Variante in Kooperation mit einem Bildungsträger. Sprechen Sie mich an.
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